Vereinsauflösung
Wenn der Verein seinen Zweck abschliessend erreicht hat oder, wenn er seinen Zweck nicht mehr erreichen kann, wird er aufgelöst. Weitere Gründe für eine Auflösung sind gemäss Gesetz die Zahlungsunfähigkeit oder die Unmöglichkeit, den Vorstand zu besetzen. Ein Verein, der keine Mitglieder mehr hat, wird ebenfalls aufgelöst. Die Mitgliederversammlung kann aus einem in den Statuten vorgesehenen Grund die Auflösung des Vereins beschliessen.
(Quelle: Der Verein von A bis Z / Migros Kulturprozent / Vitamin B)
Information
Bitte informieren Sie bei Auflösungsabsichten immer Ihren Kantonalverband.
Anleitungen
Hier finden Sie Hilfsmittel und Anleitungen, um die Vereinsauflösung gesetzeskonform durchzuführen. Gerne steht Ihnen auch der Bereich Jugend- und Freiwilligenmanagement bei Fragen zur Verfügung.